Überführung von Verstorbenen
Wir sind der zuverlässige Partner bei der Organisation einer Bestattung im Ausland.
Das Bestattungsunternehmen Ramsaier mit Sitz in Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen ist spezialisiert auf die Überführung eines Leichnams und die Urnenüberführung ins Ausland. Wenn Sie unsere Hilfe bei der Überführung oder Rückholung eines Verstorbenen in sein Heimatland benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Wir beraten Sie gerne über die unterschiedlichen Möglichkeiten und den anfallenden Kosten.
Bei der Überführung von Verstorbenen über Ländergrenzen hinweg gibt es eine Vielzahl von bürokratischen Hürden. Wir als Bestattungshaus Ramsaier möchten Sie mit dieser Präsenz über die Vorgänge bei einer Überführung und über unseren großen Erfahrungsschatz bei diesem Thema informieren. Ebenfalls informieren wir Sie gerne über die möglichen Kosten einer Überführung von Verstorbenen. Hierfür haben wir eine Länderübersicht angelegt. Jede Flagge führt zu einem Anfrageformular, mit dessen Hilfe Sie mit uns in Kontakt treten können.
Diese Präsenz wurde auf englisch und französisch übersetzt, klicken Sie für die Auswahl einer anderen Sprache auf das nebenan stehende Auswahlfeld.
Unsere Leistungen bei der Überführung
DIENSTLEISTUNG
Wenn der Tod in der Fremde eingetreten ist, besteht oftmals der Wunsch den Verstorbenen in seiner Heimat zu bestatten.
Wir regeln für Sie bei der Überführung eines Verstorbenen in sein Heimatland oder bei der Rückführung aus dem Ausland alle bürokratischen Hürden und die komplette Organisation der Bestattung. Bei der Leichenüberführung ins Ausland erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder die Informationen und Anforderungen.
Durch unsere Erfahrung bei der Überführung von Verstorbenen in das Heimatland oder der Heimholung aus dem Ausland gewährleisten wir Ihnen einen problem- und reibungslosen Ablauf.
QUALIFIZIERUNG
Das Bestattungshaus Ramsaier hat sich vom TÜV SÜD überprüfen lassen und bekam eine hohe Beratungs- und Servicequalität bestätigt.
Seit 2006 überprüft der TÜV Süd unsere Leistungen im Bereich “ServiceQualität und Kundenzufriedenheit”. Bei den bisherigen jährlichen Prüfungen konnten wir jeweils überdurchschnittlich gut abschneiden und unsere Ergebnisse stets leicht verbessern.
Bei zwischenzeitlich durchgeführten Audits ergaben sich jeweils Weiterempfehlungs-Quoten von 100%. Verlassen Sie sich auf transparente Kostenvoranschläge, eine professionelle Beratung und eine gewissenhafte Umsetzung.
UMSETZUNG
Die Auslandsüberführung eines Verstorbenen kann mit dem Leichenwagen oder mit dem Flugzeug vorgenommen werden, wodurch eine Bestattung im Ausland ermöglicht wird.
Die Anforderungen und Notwendigkeiten wurden im Europäischen Übereinkommen (Straßburger Abkommen) geregelt. Wir achten bei unsere Leistungen bei der Überführung ins Ausland genau auf die für die jeweiligen Ländern geltenden Gesetze und Vorschriften. Unsere Überführungssärge sind aus Kiefer-Vollholz, mahagoni-farben gebeizt, hochglanz lackiert und sind von ausgesprochen hoher Qualität. Die Särge sind für eine Beerdigung in ihrem Heimatland geeignet. Im Zinksarg befindet sich ein Fenster, damit eine Verabschiedung von Angesicht zu Angesicht ermöglicht werden kann. Wenn der Verstorbene bereits eingeäschert wurde, die Bestattung aber im Ausland erfolgen soll, übernehmen wir selbstverständlich die Überführung der Urne ins Ausland. Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Formalitäten, die beim Trauerfall im In- und Ausland und dem damit verbundenen Leichentransport anfallen.
Sargüberführung des Verstorbenen mit dem Bestattungskraftfahrzeug oder dem Flugzeug
Bei der Sargüberführung wird der Körper in das Heimatland transportiert. Nachdem wir alle Informationen über den Verstorbenen und den gewünschten Zielort erhalten haben, erstellen wir Ihnen ein Angebot über die Kosten der Überführung ins Ausland. Je nach Entfernung und Zielort wägen wir in Absprache mit den Angehörigen ab, ob es sinnvoller ist mit dem Auto oder dem Flugzeug die Leiche ins Heimatland zu transportieren. Jedes Land hate seine eigenen IATA-Raten bei den Fluggesellschaften und somit unterschiedliche Kosten.
Die Einfuhrbestimmungen richten sich nach den Vorschriften des jeweigigen Bestimmungslandes. Im „Internationalen Abkommen über die Verstorbenenbeförderung“ von 1937, kurz „Berliner Abkommen“ genannt, und im „Europäischen Übereinkommen über die Verstorbenenbeförderung“ aus dem Jahr 1973 – auch „Straßburger Abkommen“, haben die unterzeichnenden Staaten einheitliche Maßnahmen hinsichtlich der internationalen Beförderung von Leichen festgelegt. Das „Berliner Abkommen“ bildet die Grundlage für die Überführung von Verstorbenen mit dem Bestattungskraftwagen, auf dem Luft- und auf dem Seeweg. Die Bestimmungen des „Straßburger Abkommens“ stellen das Höchstmaß der Anforderungen dar, die von einer Vertragspartei verlangt werden können.
Wir halten alle religiösen Rituale und Bräuche der verschiedenen Glaubensrichtungen und Religionszugehörigkeiten ein. Wir ermöglichen eine Einbalsamierung, die für bestimmte Länder für die Einreise erforderlich ist. Selbstverständlich können wir den Verstorbenen so vorbereiten, dass sich die Hinterbliebenen sowohl in Deutschland als auch in der Heimat verabschieden können.
Überführung der Urne ins Ausland
Unter dem Begriff Urnenüberführung versteht man den Transport der Asche des Verstorbenen. Bei der Überführung der Urne findet vor dem Transport ins Ausland die Einäscherung statt und es wird die Asche des Verstorbenen in einer sogenannten Aschenkapsel transportiert. Die Hinterblieben müssen entscheiden, ob vor der Einäscherung eine Trauerfeier mit dem Körper stattfinden soll, damit sich die Angehörigen und Freunde letztmals verabschieden können. Nach der Einäscherung geht vom Verstorbenen keine Gefahr mehr aus, da keine gesundheitlichen Bedenken (Seuchengefahr etc.) mehr bestehen. Mit Hilfe eines Urnenpasses ist es uns möglich die Urne an die Angehörigen zu übergeben. Dieser Urnenpass berechtigt die Hinterbliebenen die Urne eigenhändig ins Ausland zu transportieren. Die Überführung ist generell in alle Länder möglich.
Der Ablauf bei der Überführung
Kulturen-Kompetenz
Der Ablauf bei der Überführung: Wir holen den Verstorbenen vom Sterbeort ab. Je nach Kultur- und Religionszugehörigkeit pflegen wir den Umgang mit dem Verstorbenen entsprechend den traditionellen Riten und Gebräuchen. Wir organisieren rituelle Waschungen und Gebete entsprechend der Religionszugehörigkeit und den Wünschen der Angehörigen und garantieren eine fachgerechte Aufbewahrung und Versorgung des Verstorbenen. Es erfolgt eine hygienische Versorgung des Verstorbenen, auf Wunsch das Ankleiden mit eigener Kleidung und das Einbetten in den ausgewählten Sarg mit Zinkeinlage gemäß den internationalen Richtlinien.
Einhaltung internationaler Richtlinien
Der Überführungssarg wird von unserem Bestattungshaus entsprechend dem Bestattungsgesetz luftdicht verlötet, verschraubt und in spezieller Jute eingepackt. Bei der Beförderung im Flugzeug ist vorgeschrieben, dass die Sendung neutral verpackt sein muss, damit der Sarg nicht als solcher erkennbar sein soll. Bestimmte Länder schreiben eine Einbalsamierung des Verstorbenen vor, die von uns durchgeführt wird. Wenn der Verstorbene eine ansteckende Krankheit hatte, muss dieser zusätzlich in ein Leichentuch eingewickelt werden, welches mit einer antiseptischen Lösung durchtränkt ist.
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Organisation einer Trauerfeier im Heimatort
Auf Wunsch organisieren wir vor der Überführung ins Ausland eine Trauerfeier in seinem Heimatort in Deutschland, damit die Familie und die Freunde in der näheren Umgebung Abschied vom Verstorbenen nehmen können.
Notwendige Behördengänge
Wir führen alle erforderlichen Behördengänge für Sie durch, d.h. wir zeigen den Tod beim Standesamt des Sterbeorts an und holen beim Amt für öffentliche Ordnung einen Leichenpass ein. Für die Beantragung des Leichenpasses benötigt das Standesamt die Sterbeurkunde, den Totenschein, eine Ärztliche Bescheinigung, dass eine Überführung möglich ist, die Personenstandsurkunden, eine Bescheinigung von unserem Bestattungshaus, dass eine ordnungsgemäße Einsargung stattgefunden hat. Bei unklarer Todesursache wird darüber hinaus eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts benötigt. Die deutschen Dokumente muss man beim Konsulat des jeweiligen Landes konfirmieren lassen. Wir stehen in engem Kontakt zu Botschaften und Generalkonsulaten und übernehmen die Konfirmierung der Dokumente für die Überführung, in Ausnahmefällen muss die Familie persönlich beim Konsulat erscheinen.
Organisation der Überführung mit dem Auto oder dem Flugzeug
Wir kalkulieren genau, ob die Überführung für Sie mit dem Auto oder dem Flugzeug preisgünstiger ist. Nach genauer Prüfung übernehmen wir die Buchung des Fluges über eine unserer Speditionen. Durch die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit qualifizierten Luftfrachtspeditionen im Bereich der Leichentransporte können wir die internationalen Sargüberführungen zu fairen Preisen durchführen.
Unsere Kompetenz ist Ihr Vorteil
Wir verfügen über eine fundierte Kenntnis der Abläufe, der religiösen Besonderheiten, der jeweiligen Ländervorschriften und das Beibringen der erforderlichen internationalen Dokumente, um einen zügigen Transport des Verstorbenen zu einem fairen Preis sichern zu können.
Seit 1895 steht unser Name für Hilfe, Kompetenz und Seriosität im Trauerfall. Unser Bestattungshaus mit Sitz in Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen ist auf die Überführung oder Rückholung eines Verstorbenen spezialisiert und mit allen zusammenhängenden Notwendigkeiten vertraut. Wir arbeiten eng mit Konsulaten und Botschaften zusammen und erledigen für Sie alle bürokratischen Hürden. Wir verfügen über eine große Erfahrung mit Auslandsüberführungen und beraten Sie gerne. Für ein unverbindliches Angebot oder offene Fragen können Sie uns jederzeit anrufen oder sich per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.
ramsaier-bestattungen.de
Wir sind vertraut mit den Bestattungsritualen aus aller Welt
Schon seit Urzeiten gibt es Bestattungsrituale und Totenkulte. Die Bestattungsrituale der unterschiedlichen Kulturen und Religionszugehörigkeiten dienen einem würdevollen Abschied von einem Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Hinterbliebenen. Unser umfassendes Wissen und der sichere Umgang mit Abschieds- und Bestattungsritualen aller Kulturen prägen unsere Arbeit maßgeblich bei der angemessenen Einhaltung des Trauerrituals bei der Bestattung und der Überführung ins Ausland. In anderen Kulturkreisen steht die sichere Reise des Verstorbenen ins Jenseits oder Paradies im Vordergrund. Wieder andere Kulturen richten ihre Bestattungsrituale nach dem Glauben an die ständige Wiederkehr der Verstorbenen aus. Der Umgang mit dem Verstorbenen ist immer von religiösen Vorstellungen geprägt.
Wir sind vertraut mit den unterschiedichen Bestattungsritualen aus aller Welt.
Erfahren Sie mehr auf unserer Unterseite Andere Kulturen
Judentum
Gemäß der Glaubensvorschriften und der Tradition.
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Buddhismus
Buddhas Lehren, Klangschalen, Meditation, Karma und Wiedergeburt.
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Islam
Wir lassen die im Koran vorgeschriebenen rituellen Waschungen durchführen.
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Hinduismus
Wir sorgen dafür, dass eine zeitnahe Aschenausstreuung im Ganges erfolgen kann.
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Orthodox
Kerzen, Weihrauch und Ikonen.
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Länderübersicht bei der Überführung
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Kontakt und Impressum
Bestattungshaus Ramsaier
Katzenbachstraße 58
70563 Stuttgart-Vaihingen
Telefon 0049 / 711 / 74 20 01
Telefax 0049 / 711 / 74 88 80
info@ramsaier-bestattungen.de
www.ramsaier-bestattungen.de
DE 147834183
Geschäftsführer:
Helmut Ramsaier, Mark Ramsaier
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