Der Ablauf bei der Überführung

 
 

Kulturen-Kompetenz

Der Ablauf bei der Überführung: Wir holen den Verstorbenen vom Sterbeort ab. Je nach Kultur- und Religionszugehörigkeit pflegen wir den Umgang mit dem Verstorbenen entsprechend den traditionellen Riten und Gebräuchen. Wir organisieren rituelle Waschungen und Gebete entsprechend der Religionszugehörigkeit und den Wünschen der Angehörigen und garantieren eine fachgerechte Aufbewahrung und Versorgung des Verstorbenen. Es erfolgt eine hygienische Versorgung des Verstorbenen, auf Wunsch das Ankleiden mit eigener Kleidung und das Einbetten in den ausgewählten Sarg mit Zinkeinlage gemäß den internationalen Richtlinien.

 

Einhaltung internationaler Richtlinien

Der Überführungssarg wird von unserem Bestattungshaus entsprechend dem Bestattungsgesetz luftdicht verlötet, verschraubt und in spezieller Jute eingepackt. Bei der Beförderung im Flugzeug ist vorgeschrieben, dass die Sendung neutral verpackt sein muss, damit der Sarg nicht als solcher erkennbar sein soll. Bestimmte Länder schreiben eine Einbalsamierung des Verstorbenen vor, die von uns durchgeführt wird. Wenn der Verstorbene eine ansteckende Krankheit hatte, muss dieser zusätzlich in ein Leichentuch eingewickelt werden, welches mit einer antiseptischen Lösung durchtränkt ist.
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Organisation einer Trauerfeier im Heimatort

Auf Wunsch organisieren wir vor der Überführung ins Ausland eine Trauerfeier in seinem Heimatort in Deutschland, damit die Familie und die Freunde in der näheren Umgebung Abschied vom Verstorbenen nehmen können.

 
 

Notwendige Behördengänge

Wir führen alle erforderlichen Behördengänge für Sie durch, d.h. wir zeigen den Tod beim Standesamt des Sterbeorts an und holen beim Amt für öffentliche Ordnung einen Leichenpass ein. Für die Beantragung des Leichenpasses benötigt das Standesamt die Sterbeurkunde, den Totenschein, eine Ärztliche Bescheinigung, dass eine Überführung möglich ist, die Personenstandsurkunden, eine Bescheinigung von unserem Bestattungshaus, dass eine ordnungsgemäße Einsargung stattgefunden hat. Bei unklarer Todesursache wird darüber hinaus eine Genehmigung der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts benötigt. Die deutschen Dokumente muss man beim Konsulat des jeweiligen Landes konfirmieren lassen. Wir stehen in engem Kontakt zu Botschaften und Generalkonsulaten und übernehmen die Konfirmierung der Dokumente für die Überführung, in Ausnahmefällen muss die Familie persönlich beim Konsulat erscheinen.

 

Organisation der Überführung mit dem Auto oder dem Flugzeug

Wir kalkulieren genau, ob die Überführung für Sie mit dem Auto oder dem Flugzeug preisgünstiger ist. Nach genauer Prüfung übernehmen wir die Buchung des Fluges über eine unserer Speditionen. Durch die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit mit qualifizierten Luftfrachtspeditionen im Bereich der Leichentransporte können wir die internationalen Sargüberführungen zu fairen Preisen durchführen.

 

Unsere Kompetenz ist Ihr Vorteil

Wir verfügen über eine fundierte Kenntnis der Abläufe, der religiösen Besonderheiten, der jeweiligen Ländervorschriften und das Beibringen der erforderlichen internationalen Dokumente, um einen zügigen Transport des Verstorbenen zu einem fairen Preis sichern zu können.

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WER WIR SIND

Seit 1895 steht unser Name für Hilfe, Kompetenz und Seriosität im Trauerfall. Unser Bestattungshaus mit Sitz in Stuttgart und Leinfelden-Echterdingen ist auf die Überführung oder Rückholung eines Verstorbenen spezialisiert und mit allen zusammenhängenden Notwendigkeiten vertraut. Wir arbeiten eng mit Konsulaten und Botschaften zusammen und erledigen für Sie alle bürokratischen Hürden. Wir verfügen über eine große Erfahrung mit Auslandsüberführungen und beraten Sie gerne. Für ein unverbindliches Angebot oder offene Fragen können Sie uns jederzeit anrufen oder sich per E-Mail mit uns in Verbindung setzen.
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