Unsere Leistungen bei der Überführung
DIENSTLEISTUNG
Wenn der Tod in der Fremde eingetreten ist, besteht oftmals der Wunsch den Verstorbenen in seiner Heimat zu bestatten.
Wir regeln für Sie bei der Überführung eines Verstorbenen in sein Heimatland oder bei der Rückführung aus dem Ausland alle bürokratischen Hürden und die komplette Organisation der Bestattung. Bei der Leichenüberführung ins Ausland erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder die Informationen und Anforderungen.
Durch unsere Erfahrung bei der Überführung von Verstorbenen in das Heimatland oder der Heimholung aus dem Ausland gewährleisten wir Ihnen einen problem- und reibungslosen Ablauf.
QUALIFIZIERUNG
Das Bestattungshaus Ramsaier hat sich vom TÜV SÜD überprüfen lassen und bekam eine hohe Beratungs- und Servicequalität bestätigt.
Seit 2006 überprüft der TÜV Süd unsere Leistungen im Bereich “ServiceQualität und Kundenzufriedenheit”. Bei den bisherigen jährlichen Prüfungen konnten wir jeweils überdurchschnittlich gut abschneiden und unsere Ergebnisse stets leicht verbessern.
Bei zwischenzeitlich durchgeführten Audits ergaben sich jeweils Weiterempfehlungs-Quoten von 100%. Verlassen Sie sich auf transparente Kostenvoranschläge, eine professionelle Beratung und eine gewissenhafte Umsetzung.
UMSETZUNG
Die Auslandsüberführung eines Verstorbenen kann mit dem Leichenwagen oder mit dem Flugzeug vorgenommen werden, wodurch eine Bestattung im Ausland ermöglicht wird.
Die Anforderungen und Notwendigkeiten wurden im Europäischen Übereinkommen (Straßburger Abkommen) geregelt. Wir achten bei unsere Leistungen bei der Überführung ins Ausland genau auf die für die jeweiligen Ländern geltenden Gesetze und Vorschriften. Unsere Überführungssärge sind aus Kiefer-Vollholz, mahagoni-farben gebeizt, hochglanz lackiert und sind von ausgesprochen hoher Qualität. Die Särge sind für eine Beerdigung in ihrem Heimatland geeignet. Im Zinksarg befindet sich ein Fenster, damit eine Verabschiedung von Angesicht zu Angesicht ermöglicht werden kann. Wenn der Verstorbene bereits eingeäschert wurde, die Bestattung aber im Ausland erfolgen soll, übernehmen wir selbstverständlich die Überführung der Urne ins Ausland. Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Formalitäten, die beim Trauerfall im In- und Ausland und dem damit verbundenen Leichentransport anfallen.
Sargüberführung des Verstorbenen mit dem Bestattungskraftfahrzeug oder dem Flugzeug
Bei der Sargüberführung wird der Körper in das Heimatland transportiert. Nachdem wir alle Informationen über den Verstorbenen und den gewünschten Zielort erhalten haben, erstellen wir Ihnen ein Angebot über die Kosten der Überführung ins Ausland. Je nach Entfernung und Zielort wägen wir in Absprache mit den Angehörigen ab, ob es sinnvoller ist mit dem Auto oder dem Flugzeug die Leiche ins Heimatland zu transportieren. Jedes Land hate seine eigenen IATA-Raten bei den Fluggesellschaften und somit unterschiedliche Kosten.
Die Einfuhrbestimmungen richten sich nach den Vorschriften des jeweigigen Bestimmungslandes. Im „Internationalen Abkommen über die Verstorbenenbeförderung“ von 1937, kurz „Berliner Abkommen“ genannt, und im „Europäischen Übereinkommen über die Verstorbenenbeförderung“ aus dem Jahr 1973 – auch „Straßburger Abkommen“, haben die unterzeichnenden Staaten einheitliche Maßnahmen hinsichtlich der internationalen Beförderung von Leichen festgelegt. Das „Berliner Abkommen“ bildet die Grundlage für die Überführung von Verstorbenen mit dem Bestattungskraftwagen, auf dem Luft- und auf dem Seeweg. Die Bestimmungen des „Straßburger Abkommens“ stellen das Höchstmaß der Anforderungen dar, die von einer Vertragspartei verlangt werden können.
Wir halten alle religiösen Rituale und Bräuche der verschiedenen Glaubensrichtungen und Religionszugehörigkeiten ein. Wir ermöglichen eine Einbalsamierung, die für bestimmte Länder für die Einreise erforderlich ist. Selbstverständlich können wir den Verstorbenen so vorbereiten, dass sich die Hinterbliebenen sowohl in Deutschland als auch in der Heimat verabschieden können.
Überführung der Urne ins Ausland
Unter dem Begriff Urnenüberführung versteht man den Transport der Asche des Verstorbenen. Bei der Überführung der Urne findet vor dem Transport ins Ausland die Einäscherung statt und es wird die Asche des Verstorbenen in einer sogenannten Aschenkapsel transportiert. Die Hinterblieben müssen entscheiden, ob vor der Einäscherung eine Trauerfeier mit dem Körper stattfinden soll, damit sich die Angehörigen und Freunde letztmals verabschieden können. Nach der Einäscherung geht vom Verstorbenen keine Gefahr mehr aus, da keine gesundheitlichen Bedenken (Seuchengefahr etc.) mehr bestehen. Mit Hilfe eines Urnenpasses ist es uns möglich die Urne an die Angehörigen zu übergeben. Dieser Urnenpass berechtigt die Hinterbliebenen die Urne eigenhändig ins Ausland zu transportieren. Die Überführung ist generell in alle Länder möglich.